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Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs von Betriebswirten IHK |
Laufzeit: 2002 (abgeschlossen)
Auftraggeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) |
Die berufliche Fortbildung zum Betriebswirt bzw. zur Betriebswirtin (IHK) wird bis dato
nicht zentral (durch Regelungen des Bundes), sondern durch die regional zuständigen Stellen geregelt.
Als einer der Fortbildungsberufe, der dezidiert als "höchste Stufe" für eine aufeinander aufbauende
stufenweise kaufmännisch- betriebswirtschaftliche Entwicklung konzipiert wurde (vgl. Abbildung),
steht nun in Rede, ob und - wenn ja - auf welche Weise dieser Beruf auch bundesweit geregelt
werden könnte.
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Für eine bundesweite Regelung dieser Fortbildung auf der 3. Ebene
(nach der Regelung der 2. Ebene zur Fachkaufleute- und Fachwirtefortbildung) stehen vor allem
zwei Fragen im Zentrum.
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Erstens geht es um die Frage, wie das künftige Profil des Betriebswirtes zu gestalten ist.
Dabei bezieht sich der Begriff "Profil" zum einen stark auf die Einordnung des Berufes in
die Fortbildungshierarchie - damit z. B. auf die Zugangsvoraussetzungen - zum anderen auf
die fachlich- inhaltlichen Aspekte des Berufsbildes.
Darin eingeschlossen sind aber auch die Zielgruppen (bisherige Funktionen, Alter usw.)
sowie Ziele der Verwertung des Berufes (was durchaus die Frage nach Generalität versus
Individualität einschließt).
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Zweitens ist zu überprüfen, welche Möglichkeiten der Verwertung dieser Qualifikation sowohl
aus der Sicht der Fortgebildeten (Zielgruppen) selbst als auch aus der Sicht der Wirtschaft
zu erkennen sind.
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Vor dem Hintergrund der geschilderten Situation und der sich daraus ergebenden Fragen werden
wir im Rahmen unseres Leistungsangebotes folgende Fragenkomplexe bearbeiten:
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Ansprechpartnerinnen: Dr.Gerda Jasper Sophie Schmidt |
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